|
|
| pinnwand |
| | | Fox | 16:11:42 25.11.09 | | Armut ist ein Verhältniswort. Es markiert sozio-ökonomische Benachteiligungen und gibt Auskunft über Machtverhältnisse. Es zeigt auf, was jene, die über privilegierten Zugang zu Ressourcen verfügen, den 'armen anderen' zugestehen. Glück und Wohlbefinden, Gerechtigkeit und gutes Leben sind Konzepte, die auf unterschiedliche Weise Vorstellungen von Lebensqualität und davon, wie Gesellschaften verfasst sein sollen, reflektieren. | | | | | Fox | 20:24:02 12.06.09 | |  Fremdenfeindliche Hetze: Zwei Studentinnen haben die Initiative
ergriffen und organisieren eine Protestaktion mit anschließender
Lichterkette ums Parlament. Sie rufen auf, am 18. Juni 09 für ein
respektvolles Miteinander und Zivilcourage auf die Straße zu gehen. SOS
Mitmensch begrüßt die Initiative sehr und unterstützt das Anliegen.
>> lichterkette2009 | | | | | Fox | 23:11:43 24.03.09 | | | SOS Mitmensch ruft zur Teilnahme an der Kundgebung "Wir zahlen nicht
für eure Krise" auf. Mehr als 170 Organisationen beteiligen sich am 28.
März in Wien an einer Demonstration im Rahmen des Internationalen
Aktionstags zum Weltfinanzgipfel der G-20 in London. | | | | | Fox | 14:53:00 19.02.09 | | Einladung zum 4. österreichischen Treffen von Selbstorganisationen, Initiativen und Selbsthilfegruppen armutsgefährdeter und -betroffener Frauen und Männer Freitag, 6. März 2009, 13.00 Uhr bis Sonntag, 8. März 2009, 13.00 Uhr im Volksheim Heiligenstadt, 1190 Wien
| | | | | Fox | 20:35:49 27.12.08 | | |
Wir möchten auf Basis von Open Source Lernmaterialien zur Verfügung
stellen. Gerne sammeln wir Ihre Materialien für Unterrichtseinheiten,
Übungen, Tests oder dergleichen und verwalten es für sie zur weiteren
Nutzung bzw. bieten es einzelnen Users als zusätzliche Hilfe an. Natürlich nur mit Ihren Einverständni | | weitere texte
|
|
|
Dünnes Eis des Rechtsstaats | | Redl Bernhard | 02:51:23 13.03.09 | | Posten | | Die homophobe "Prop 8" in Kalifornien soll vor das Höchstgericht - verfassungsrechtlich ist das nicht unproblematisch.
| | Kalifornische Homosexuellengruppen und die Bürgerrechtsorganisation ACLU wollen das Ergebnis der Abstimmung über die berüchtigte “Proposition 8” nicht akzeptieren. “Prop 8” war eine Initiative zur Abschaffung der gleichgeschlechtlichen Ehe, über die im Hollywood-Staat gleichzeitig mit den US-Präsidenten- und -Parlamentswahlen abgestimmt worden war, und die leider erfolgreich war.
Nun wandern ACLU und Co. vor das kalifornische Höchstgericht. Die Argumentation: Das Recht auf homosexuelle Eheschließung ist ein Bestandteil eines nicht-diskriminierenden Rechts auf Ehe und Familie und dessen Abschaffung verletze den Gleichheitsgrundsatz und den Schutz vor Diskrimierung.
Daß der Klage rechtgegeben wird, ist dabei eher unwahrscheinlich. Daß die Klage berechtigt ist, ist dem Verfasser diesr Zeilen aber natürlich klar — wenn ich auch nichts von der amtlichen Beglaubigung sexueller Beziehungen halte, so muß doch das Recht darauf unabhängig von der geschlechtlichen Orientierung existieren.
Aber: Hier wird wieder einmal die prinzipielle Frage von Volkssouveränität, Rechtsstaat und Menschenrechten gestellt. Darf ein Gericht einfach so einen Volksentscheid aufheben?
Der österreichische Verfassungerichtshof hat einmal in einem Urteil in einer Nebenbemerkung angedeutet, daß es rechtsstaatliche Prinzipien geben könnte, die nicht einmal durch ein Verfassungsplebiszit aufgehoben werden könnten. Der VfGH hat diese Frage damals nicht eindeutig beantwortet, da sie nicht zum Verhandlungsgegenstand gehörte — ein Glück für den Gerichtshof, den die Antwort, wie immer sie auch ausgefallen wäre, hätte seinerseits selbst rechtsstaatliche Prinzipien in Frage gestellt: Entweder die Volkssouveränität oder Rechtsgrundsätze wie eben beispielsweise die Menschenrechte. Hier zu sagen, dies wäre eine Frage der Abwägung dieser Prinzipien, wäre eine faule Ausrede, denn eine Beschädigung sowohl des einen wie auch des anderen ist auf alle Fälle immer auch eine beträchtliche Beschädigung der bürgerlich-demokratischen Verfaßtheit der herrschenden politischen Systeme und des Selbstverständnisses des Staates.
In der jetzigen Causa kann sich das Kalifornische Höchstgericht wohl noch mit der Behauptung, hier werde völlig korrekt ungleiches ungleich behandelt, da ja nunmal zentrales Ziel der Ehe die Kinderproduktion wäre. Selbst wenn das Höchstgericht mit Liberalen durchsetzt wäre — was es wohl nicht ist —, wird es sich so vor der Anmaßung, einen Volksentscheid aufheben zu müssen, wahrscheinlich genau mit diesen Argumenten zu retten wissen.
Doch die Frage bleibt: Darf ein Gericht das Recht vor dem Volk schützen? Als Linker kann ich natürlich argumentieren, daß das Volk, in einem Bundesstaat, wo die Todesstrafe unbestritten ist, natürlich keine entsprechende Information von seinen Medien bekommt, wozu Menschenrechte nütze sind. Und als Anarchist kann ich sagen, daß eine Diktatur der Mehrheit keine Demokratie sein kann. Würde in Österreich per Volksentscheid beispielsweise wieder die Todesstrafe eingeführt, wären mir dann wahrscheinlich sogar das Höchstgericht als Mittel dagegen recht. Doch kann ich als Linker und Anarchist guten Gewissens die bürgerliche Rechtssprechung anrufen?
Die kalifornischen Homosexuellenlobbies dürfen das — sie vertreten ganz klar die Interessen einer bestimmten Gruppe und dürfen jedes opportun erscheinende Mittel nutzen. Aber darf eine Bürgerrechtsorganisation wie die ACLU — auch wenn sie sachlich tausendmal im Recht ist — ein Gericht auffordern, demokratische Partizipationsrechte einfach so zu kippen? Ich schätze die ACLU und wäre froh, wenn es hierzulande ähnliches gäbe — aber hier beginnt das Eis verdammt dünn zu werden...
| | | Verstößt dieser Inhalt gegen Urheberrechte? | | Ist der Artikel beleidigend oder verbreitet Hass? | Neue Registrierung |
Posten |
Klicken Sie bitte die Registrierung, um sich kostenlos bei integrationsweg.at zu registrieren. |
|
| | Kommentare | |
| Weiterlesen
|
| Meinungen |
| | | Redl Bernhard | 02:51:23 13.03.09 | | Die homophobe "Prop 8" in Kalifornien soll vor das Höchstgericht - verfassungsrechtlich ist das nicht unproblematisch.
| | | | | Redl Bernhard | 20:02:08 8.04.09 | | |
Ihr wißts bei sowas samma schnell 100 Mann und kein Befehl Doch als wir dorten angelangt Dort wurde nicht herumgepunkt Wir haben unsern Augen nicht getraut Es war ein Fernseher zu laut
Die österreichische Polizei ist für die schreibende Klasse ein nie versiegender, beständig sprudelnder Quell für Geschichten.
| | | | | Redl Bernhard | 01:14:16 21.03.09 | | Die EU will die gute, alte Glühbirne verbieten und Energiesparlampen (ESL) verordnen. Doch die Kritik daran ist sehr laut. Die Frage ist aber nicht: ESL oder Glühfaden? Sondern: Wovon reden wir eigentlich? (aus akin 08/2009)
| | | | | Viktor Englisch | 23:09:32 4.03.09 | | | Die Studie über Einstellung und Arbeitsbedingungen ist das beste
breitenwirksame Argument gegen den konfessionellen
Religionsunterricht seit langem. Stattdessen wird sie als Vorwand für
rassistische Hetze missbraucht oder man versucht, die offenkundigen
Missstände mit Gesetzesreparaturen zu beseitigen, die nur auf
den ersten Blick ein Schritt Richtung Laizismus sind. | | weitere texte
|
|